Rahmenbedingungen

Eine Jury entscheidet, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung sowie Mobilitätsexpertinnen und -experten. Pilotprojekte können mit bis zu CHF 50’000 unterstützt werden. Der Betrag hängt (auch) davon ab, wie viele Projekte von der Jury für die Umsetzung ausgewählt werden. Die Kriterien zur Auswahl des Projekts sind in Zulassungskriterien und Auswahlkriterien unterteilt. Zugelassen sind Vorschläge aus der ganzen Schweiz, sowohl von professionellen Anbietenden wie auch von zivilgesellschaftlichen Gruppierungen.

Eingabeschluss: 16.10.2022 

 

Zulassungskriterien: 

  • Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen aus der Schweiz.
  • Über die gesamte Nutzungszeit des Pilotprojekts müssen Nutzungszahlen erhoben werden. Die Projekteingabe zeigt auf, in welcher Form das geschehen soll.

 Auswahlkriterien: 

  • Abstimmen: Projekteingaben sind bestmöglich auf das erfasste Potenzial abgestimmt.
  • Preismodell: Alle Projekteingaben verfügen über ein nachvollziehbares, plausibles Budget, das sowohl geplante Einnahmen wie auch Ausgaben abdeckt. 
  • Standortvorschläge: Die Eingabe soll aufzeigen, welche Standorte für das Pilotprojekt vorgesehen sind. 
  • Ausprobieren: Welche sicheren und niederschwelligen Möglichkeiten bestehen, das Angebot auszuprobieren? 
  • Nachhaltigkeit/Wirkung auf MIV-Mobilität: Das Projekt soll Aussagen dazu machen, welche Wege mit dem Auto ersetzt werden können und wie die entsprechende Zielgruppe erreicht wird.  
  • Umsetzung: Es wird eine plausible Projektorganisation aufgezeigt, die das Projekt umsetzt. 
  • Perspektiven: Das Konzept macht eine Aussage darüber, unter welchen Umständen es nach der Förderung durch Sharehausen weiterbetrieben werden kann.

 

Hier geht’s zur Projekteingabe.

Smart City
smartcity@stsh.ch

Dieses Projekt wird unterstützt von EnergieSchweiz.

© all rights reserved.